Corona: Flugbetrieb im Frühjahr 2021

Leider bessert sich die Corona Lage auch in diesem Frühjahr erst einmal nicht. Doch der Individualsport ist weiterhin möglich. Nicht erlaubt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb als organisierter Vereinsbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein oder mit Angehörigen desselben Hausstands und max. einer weiteren Person auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Bis auf Weiteres gilt auf unseren Geländen folgendes erweitertes Hygiene-Konzept und nachfolgende Verhaltensregeln:

  • Keine Gruppenbildung beim Aufstieg sowie beim Aufenthalt an Start- und Landeplätzen. Hierbei sind die gültigen Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Nur allein oder mit Angehörigen desselben Hausstands und max. einer weiteren Person.
  • Der Mindestabstand zwischen Personen von 2 m ist überall einzuhalten.
  • Bei Unterschreitung des Mindestabstandes ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Keine gewerblichen Tandemflüge. Wenn Tandemflüge, dann nur mit Angehörigen des gleichen Hausstandes.
  • Weiterhin sind nur Hike&Fly-Flüge erlaubt.
  • Bei Erkältungs- oder Grippesymptomen zuhause bleiben (Arzt konsultieren).

Unser Hygienekonzept zum Download:

COVID-19 Hygienekonzept (141 KB)

Hinweis: Anpassungen sind jederzeit vorbehaltlich der sich ändernden Rechtslage möglich.

Weitere Informationen findet Ihr hier:

Statusupdate zur aktuellen Corona-Situation im Landkreis  Rhön-Grabfeld
(Seite des Landkreis Rhön-Grabfeld)

Regelungen nach Inzidenz
(Seite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

Häugig gestellte Fragen zum Coronavirus
(Seite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

Rechtgrundlagen – Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Seite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)