Corona: Hike&Fly ab dem 04.05.2020 möglich

Gute Nachrichten für alle Rhöner Piloten!

In einem ersten Schritt öffnen wir unsere Fluggelände in Abstimmung mit unserem Nachbarverein RDG Poppenhausen e.V. (RDG) für unsere Mitglieder und die Vereinspiloten des RDG für einzelne Hike&Fly-Flüge. Die Start- und Landeplätze des RDG können von unseren Mitgliedern zum Hike&Fly ebenfalls genutzt werden. Beachtet hierbei unbedingt die gültigen Regelungen.

Die Öffnung unserer Gelände gilt ab dem 04.05.2020 und ist gemäß der gültigen Bayrische-Corona-Allgemeinverfügung und dem Schreiben des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Auflagen verbunden:

  • Gruppenbildung beim Aufstieg sowie an Start- und Landeplätzen ist strikt zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 m ist zwingend überall einzuhalten.
  • Keine gewerblichen Tandemflüge. Wenn Tandemflüge, dann nur mit Angehörigen des gleichen Hausstandes.
  • Gemäß Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind nur Hike&Fly-Flüge vom Startplatz zum Landeplatz erlaubt. Streckenflüge sind zu unterlassen.
  • Anfahrten mit größeren Fahrtstrecken sind ausdrücklich nicht erwünscht. Anmerkung: Wie „größere Strecken“ definiert wird, ist nirgendwo festgelegt. Das bedeutet, wird man von der Polizei bei längeren Anfahrwegen kontrolliert, kann es zu sehr unangenehmen Diskussionen und evtl. Bußgeldern kommen. Wir bitten alle, das zu bedenken und im Zweifel auf lange Autostrecken zu verzichten.

In den Fluggeländen gelten besondere Hygiene-Richtlinien nach dem Konzept des DHV welche hier zum Download bereit stehen:

COVID-19 Hygienekonzept (141 KB)

Wir freuen uns sehr, dass mit den Lockerungen der bisherigen Corona-Beschränkungen ein erster, wenn auch eingeschränkter Flugbetrieb möglich ist. Gleichzeitig appellieren wir an alle Piloten, sich nach der Winterpause und der erzwungenen Corona-Flugpause bei den sportlichen Frühjahrsbedingungen nicht zu überschätzen.

Gleichzeitig bedanken wir uns bei Euch allen für die hervorragende Disziplin und die Einhaltung der geltenden Bestimungen in den letzten Wochen. Unser Dank gilt auch unserem Verband DHV, der sich mit Augenmaß verantwortungsvoll für die Belange unseres Sports in Corona-Zeiten einsetzt und uns Geländehalter in dieser schwierigen Zeit sehr unterstüzt.

Corona ist noch lange nicht überwunden. Diese Lockerung ist nur ein erster vorsichtiger Schritt in Richtung „Normalität“. Sollte sich die Corona-Lage wieder verschärfen und diesbezüglich Beschränkungen erneut erlassen werden, behalten wir uns eine Ad-Hoc-Schließung unserer Fluggelände vor!

Auf ein mit Abstand freudiges und luftiges Wiedersehen,
Euer Vorstand