Gastflugbetrieb ab 02.06.2020 wieder möglich

Ab dem 02.06.2020 ist auch Gästen unter strikter Einhaltung des geltenden Corona-Hygiene-Konzeptes das Fliegen auf unseren Geländen wieder erlaubt.

Die Regeln dürften mittlerweile allen Pilotinnen und Piloten bekannt sein. Die wesentlichen Punkte habe wir nachfolgend für Euch stichpunktartig zusammengefasst:

  • Keine Gruppenbildung beim Aufstieg sowie an Start- und Landeplätzen.
  • Der Mindestabstand zwischen Personen von 2 m ist überall einzuhalten.
  • Bei Unterschreitung des Mindestabstandes (z.B. Starthilfe, etc.) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht) und auf Handhygiene (Schutzhandschuhe, Desinfektion) zu achten.
  • Keine gewerblichen Tandemflüge. Wenn Tandemflüge, dann nur mit Angehörigen des gleichen Hausstandes.
  • Weiterhin sind nur Hike&Fly-Flüge erlaubt. Keine Auffahrt zu den Startplätzen und kein Parken an der Gemündener Hütte!
  • Bei Erkältungs- oder Grippesymptomen zuhause bleiben (Arzt konsultieren).

Unser Hygienekonzept zum Download:

COVID-19 Hygienekonzept (141 KB)

Zudem gelten die Empfehlungen des DHV:

COVID-19 Verhaltensregeln (1.6 MB)

Bitte beherzigt die Regeln zu Eurer und zur Sicherheit aller Pilotinnen und Piloten.
Sollten Verstöße oder eine grobe Missachtung der Verhaltensregeln festgestellt werden oder sich darüber hinaus die allgemeine Corona-Lage wieder verschärfen, behalten wir uns im Rahmen der Vorgaben und Verordnungen eine erneute Schließung der Fluggelände vor.

Der Vorstand